Nebenberuflich als Lektor tätig

Wer als Lektor tätig sein möchte, sollte bereits Erfahrungen in einer Redaktion und damit einige Kontakte gesammelt haben.
Als Quereinsteiger ohne jegliche Erfahrung ist der Start zwar möglich, aber deutlich schwerer. Eine spezielle Ausbildung gibt es zum Beispiel bei Verlagen oder Redaktionen, wo in Form eines Volontariats Erfahrungen der Lektoratstätigkeit gesammelt werden können.

Wichtig sind geeignete Marketingmaßnahmen, damit der Kundenstamm möglichst rasch wächst. Wer als Lektor für wissenschaftliche Arbeiten tätig werden möchte, sollte sich zudem in der örtlichen Hochschullandschaft auskennen.

Art der Tätigkeit und Auftragserteilung beim Nebenerwerb

Der nebenberufliche selbständige Lektor übernimmt ähnliche Aufgaben wie ein Lektor, der diese Tätigkeit im Vollerwerb ausübt. Allerdings werden die Tätigkeiten oftmals etwas weniger umfangreich ausfallen, einfach aus dem Grund, weil die zeitliche Verfügbarkeit nicht gegeben ist.

Die Arbeit als Lektor kann sehr zeitaufwändig sein, wenn Manuskripte redigiert, Inhaltsverzeichnisse und Glossare geschrieben, Künstlerbiografien verfasst oder auch Verhandlungen mit Verlagen geführt werden müssen. Der Lektor übernimmt die Betreuung von Autoren auf ihrer Lesereise und verwirklicht neue Projekte im Auftrag von Verlagen.

Verlage und Privatpersonen treten gleichermaßen an einen nebenberuflichen Lektor heran. Auch Studenten oder Promovenden wenden sich in erster Linie an Wissenschaftslektoren, die auch den inhaltlichen Anforderungen einer wissenschaftlichen Arbeit gewachsen sind.

Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit ist einiges zu beachten

Wer arbeitslos ist und nebenberuflich als Lektor arbeiten möchte, sollte gewissen Stunden- und Verdienstgrenzen beachten. Denn er darf als Empfänger von ALG I höchstens 165 Euro hinzuverdienen. Bei Überschreiten dieser Grenze wird das Einkommen auf das Arbeitslosengeld angerechnet und dieses entsprechend gekürzt.

Wer ALG II empfängt, hat sogar nur einen Freibetrag von 100 Euro. Wichtig zu wissen ist zudem, dass ein Arbeitsloser nur höchstens 14,9 Stunden arbeiten darf, damit er noch als arbeitssuchend gilt.
Bei Überschreiten der 15-Stunden-Grenze gilt er als berufstätig, auch wenn dies immer noch in Teilzeit geschieht.

Die Arbeitsagentur kann jemandem, der immer noch als arbeitssuchend gemeldet ist, weiterhin Jobangebote schicken und ihn auch zu qualifizierenden Weiterbildungsmaßnahmen verpflichten. Dies kann zeitlich teilweise schwierig mit der Nebentätigkeit zu vereinbaren sein.

Wenn aber keine Einbußen beim Arbeitslosengeld gewünscht sind, kommt niemand um solche Maßnahmen herum.

Die anfängliche Nebentätigkeit als Lektor kann durchaus zu einer Vollzeittätigkeit ausgebaut werden, wobei hier sogar der Gründungszuschuss in Anspruch genommen werden kann